Junge WissenschafterInnen bilden das Rückgrat der Forschung. Die JungforscherInnen-Stipendien, die jedes Jahr die Steiermärkische Sparkasse und der Universitätsrat zur Verfügung stellen, leisten einen bedeutenden Beitrag zur Nachwuchsförderung. Heuer liegen insgesamt 96.000 Euro bereit und werden in Form von vier Stipendien vergeben. Bis 21. März 2014 läuft die Bewerbungsfrist.
Gefördert werden junge Forscherinnen und Forscher, die in Zusammenarbeit mit einer Forschungseinrichtung der Universität Graz ein wissenschaftliches Projekt planen (z.B. Dissertation oder Post Doc). Ein Anstellungsverhältnis der Bewerberinnen und Bewerber während der Laufzeit der Förderung ist kein Hindernis, sofern der Arbeitsbereich zum Forschungsbereich des Projektes gehört und die Arbeitszeit die Erreichung der vereinbarten Ziele nicht behindert. Zu beachten ist daher, dass das Stipendium ebenso wie das Einkommen aus dem Arbeitsverhältnis der Einkommenssteuer und Sozialversicherungspflicht unterliegt. In allen anderen Fällen darf das mittlere monatliche Zusatzeinkommen während der Laufzeit die Geringfügigkeitsgrenze nach ASVG nicht übersteigen.
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