Drei junge WissenschafterInnen der Karl-Franzens-Universität Graz wurden am 12. Dezember 2013 in Wien mit dem Award of Excellence des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung ausgezeichnet. Den mit 2.500 Euro dotierten Preis erhielten Dr. Florian Buchmayr, Dr. Elke Heinrich und Dr. Stefan Mohr für ihre herausragenden Dissertationen, die sie im Studienjahr 2012/13 abgeschlossen hatten. „Das Niveau und die wissenschaftliche Tiefe der Arbeiten sind beeindruckend“, lobte Töchterle die insgesamt 40 PreisträgerInnen aus ganz Österreich.
Florian Buchmayr
„Die Institutionen der beruflichen Bildung unter dem Aspekt der Kondratieff-Zyklen: Die Lehre mit Matura als bildungspolitische Antwort auf den 6. Kondratieff“ (Pädagogik)
Florian Buchmayr untersuchte in seiner Dissertation die Auswirkungen volkswirtschaftlicher Zyklen auf die Berufsbildungslandschaft Österreichs. Dabei zeigte er unter anderem, dass die wirtschaftliche Krise am Ende des ersten Jahrzehnts des 21. Jahrhunderts keineswegs unvorhersehbar war, jedoch eine wirtschafts- und bildungspolitische Unsicherheit im Bezug auf die weitere Entwicklung vorherrsche.
Diese Unsicherheit mache eine berufliche Spezialisierung speziell im Bereich der Dualen Ausbildung – Schule mit beruflicher Praxis – mehr als schwierig. Die Forschungsarbeit belegt, dass das Projekt „Lehre mit Matura“ nach dem Kärntner Modell eine bildungspolitische Alternative zu den derzeitigen Ausbildungsformen darstellt und beinhaltet einen abschließenden Empfehlungskatalog zur Implementierung des Projektes in die österreichische Berufsbildungslandschaft.
Elke Heinrich
„Bonitätsprüfung im neuen Verbraucherkreditrecht“ (Rechtswissenschaften)
Artikel 8 der Verbraucherkreditrichtlinie aus 2008 sieht eine Verpflichtung des Kreditgebers/der Kreditgeberin zur Prüfung der Bonität des/der kreditnehmenden Verbrauchers/Verbraucherin vor. Doch die Vorgaben hinsichtlich Prüfungsmodalitäten sowie Konsequenzen bei Pflichtverletzung sind überaus vage. Wenig konkreter sind auch die österreichischen und deutschen Umsetzungsnormen.
Elke Heinrich konkretisiert in ihrer Dissertation zum einen die den/die KreditgeberIn im Zusammenhang mit der Bonitätsprüfung treffenden Pflichten, zum anderen befasst sie sich mit der Rechtfertigung und der Ausgestaltung von zivilrechtlichen Sanktionen bei Pflichtverletzung. Dabei räumt die Juristin sowohl den Grundsätzen sowie der Systematik der europäischen und nationalen Rechtsordnungen als auch der praktischen Handhabbarkeit der vorgeschlagenen Lösungen einen hohen Stellenwert ein.
Stefan Mohr
„Entwicklung von Methoden zur chiralen Trennung und Charakterisierung von neuartigen Designerdrogen mittels chromatographischer und elektrophoretischer Trennverfahren“ (Pharmazie)
Stefan Mohr hat im Rahmen seiner Dissertation neuartige Designerdrogen mittels Gaschromatographie in Kombination mit einem Massenspektrometer charakterisiert. Seit 2008 nimmt der Anteil an neuen psychoaktiven Substanzen am europäischen Drogenmarkt drastisch zu. Neben den synthetischen Cannabinoiden werden vor allem Cathinonderivate angeboten. In Österreich und weiten Teilen Europas ist Cathinon und sein N-Methyl-Derivat Methcathinon seit den 1990er-Jahren verboten. Um die gesetzlichen Restriktionen zu umgehen, begannen kriminelle Labors das Cathinongrundgerüst chemisch zu modifizieren, um legale Derivate zu erhalten. Diese werden hauptsächlich über das Internet vertrieben. Unter den von Stefan Mohr untersuchten Drogen waren auch 26 Cathinonderivate. Um die zukünftige Identifizierung von unbekannten Proben zu erleichtern, wurde unter anderem eine Spektrendatenbank erstellt.
Ein weiterer interessanter Aspekt der Cathinone und Amphetamine ist ihre
optische Aktivität bedingt durch ein asymmetrisch substituiertes Kohlenstoffatom. Die beiden Enantiomere einer Substanz können sich in der Art und Stärke der pharmakologischen Wirkung unterscheiden. Zur Enantiomerentrennung hat Stefan Mohr chromatographische und elektrophoretische Trennmethoden entwickelt.
Der Award of Excellence wurde 2008 das erste Mal verliehen. Vorgeschlagen werden die AbsolventInnen von den RektorInnen der Universitäten. Die Anzahl der Nominierungen je Universität hängt von der Studierendenzahl ab.